Modifikationen E-Scooter
Montag, 22. April 2024 - 04:54 Uhr | Kategorie: E-Scooter - Technik
In DE sind die Grundeigenschaften eines E-Scooters durch die Elektrokleinstfahrzeug Verordnung definiert, diese regelt auch was man darf und was man nicht darf. Laut diesen Regularien sollen die E-Scooter Fahrer beim abbiegen Handzeichen geben wie beim Fahrrad, doch das erweist sich, mit den hiesigen Straßenzuständen und aus Sicht der Sicherheit, als unmöglich ohne sich im dümmsten Falle mit schweren Verletzungen auf die Nase zu legen.
Deshalb sind meine beiden E-Scooter nachträglich mit einer Fahrtrichtungsanzeige, sprich Blinker ausgestattet wurden. Für das Model Y8-S konnte ich am Controller eine freie Leitung abgreifen die bei eingeschalteten E-Scooter 48V liefert. Mit Hilfe eines Konverters wird dies auf 12V herunter geregelt und dahinter ist die ganze Anlage für die Blinker angeklemmt. Dadurch brauch ich mir keine Sorgen machen, dass mir der Saft für die Blinker ausgeht wie bei Batterie betriebenen Blinkervarianten.
Was an den beiden Modellen noch fehlen würde wäre ein Gepäckträger aber bedingt durch die Formen der Modelle wäre dies nur beim Joyor Y8-S möglich, man kann halt nicht alles haben.
Grüße
Andreas